Arzneimittelnamen: Darf man ein Medikament nennen, wie man will?

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Neulich habe ich eine Packung Schlafsterne im Bad meiner Freundin liegen sehen. Schlafsterne? Das finde ich einen echt schlechten Namen für ein rezeptfreies Schlafmittel

Schließlich hört sich das doch an, als wären Schlafsterne ein Bachblüten-Präparat oder Lavendelbonbons in Sternchenform. Ist aber nicht so, bei Schlafsternen handelt es sich um ein zugelassenes Arzneimittel mit dem Wirkstoff Doxylamin, einem Antihistaminikum, das auch beruhigend wirkt. Mitsamt seinen Risiken und möglichen Nebenwirkungen  wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Verstopfung, Kopfschmerzen, Mundtrockenheit… um nur einige zu nennen. Aber woher kommen die Handelsnamen, unter denen ein Hersteller sein Medikament vertreibt? Und darf man denn ein Arzneimittel im streng regulierten deutschen Markt nennen, wie man will?

Jeder neue Name muss genehmigt werden

Darf man natürlich nicht. Bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA gibt es eine Name Review Group, die jeden neuen Arzneimittelnamen genehmigen muss. Sie tagt alle zwei Monate und weist die Hälfte aller Vorschläge zurück, so steht es auf der Seite des Verbands der forschenden Arzneimittelhersteller. Die meisten übrigens deswegen, weil sie befürchtet, das neue Mittel könnte mit einem bereits vermarkteten verwechselt werden. Aber auch Namen, die überzogene Versprechen abgeben wie „Niemalskrank“ oder „Bessermittel“, gehen nicht durch.

Namenszusätze wie „express“ gehen nicht

2013 brachten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ heraus, die Patienten vor irreführenden Bezeichnungen schützen soll. Den Behörden war aufgefallen, dass die Pharmafirmen immer häufiger verharmlosende Arzneimittelnamen und verwirrende Namenszusätze wie „super“ oder „express“ beantragt hatten. Seit 2016 gibt es eine neue Fassung. In aller Kürze gesagt empfiehlt sie folgendes: Den ersten Teil der Bezeichnung eines Arzneimittels bildet sein Name, das ist entweder ein Fantasiename wie eben Schlafsterne, oder der Arzneistoff mitsamt seinem Hersteller. Dann folgt die Stärke, die Darreichungsform und schließlich für wen das Medikament gedacht ist. Ich glaube übrigens nicht, dass der Name Schlafsterne eine Chance hätte, wenn das Präparate heute auf den Markt käme. Dazu hat der Begriff „Stern“ viel zu viel Strahlkraft und ist viel zu positiv besetzt. Die viel wahrscheinlichere Bezeichnung wäre wohl: Doxylamin Retorta 30 Milligramm Tabletten. Zur Anwendung bei Erwachsenen.

 

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