Ist Apotheken-Kosmetik wirksamer? Und wieso gibt es Bepanthol plötzlich im Drogerie-Markt?
Ich dachte immer, Bepanthol gehört zu den apothekenexklusiven Marken, genau wie Vichy, La Roche-Posay oder Ladival. Aber kürzlich meldete eine Apotheker-Website, dass ein großer Müller Drogeriemarkt das Produkt im Sortiment hat, dazu noch viele, viele weitere Apotheken-Kosmetika (laaaaange Fotostrecke mit Beispielen hier). Und im neuen Douglas Pro in Hamburg-Eppendorf stehen die apothekenexklusiven Tuben und Tiegel auch. Wie kann das sein? Und was macht solche Produkte überhaupt aus?
„Apothekenexklusiv“ hat rechtlich keine Bedeutung
Die Wahrheit ist: Der Begriff „apothekenexklusiv“ hat anders als der Begriff „apothekenpflichtig“ nichts mit dem Arzneimittelgesetz oder anderen Bestimmungen zu tun. Dahinter steht einfach nur eine Marketingstrategie. Wenn man das erstmal weiß, kann man gegen die Kennzeichnung aber gar nichts sagen. Denn natürlich verfolgen vor allem jene Marken diese Strategie, die wirkstofflastige Produkte vertreiben. Einen Hinweis gibt der Begriff also schon. Manche dieser Kosmetika sind auch Weiterentwicklungen von bzw. Ergänzungen zu Arzneimitteln. Wie eben Bepanthol, das ganz ähnlich heißt, ganz ähnlich verpackt ist und genau wie die Wund- und Heilsalbe Bepanthen den Wirkstoff Dexpanthenol enthält.
Sie sind nicht automatisch wirksamer
Das alles heißt aber nicht, dass sie per se wirksamer oder auch nur automatisch wirksam wären. Geschweige denn, dass man nicht auch im Drogeriemarkt oder in der Parfümerie sehr gute Kosmetikprodukte kaufen kann. Ich finde aber tendentiell, dass Leute mit Problemhaut eigentlich gut damit bedient sind, in die Apotheke zu gehen. Denn wer mit einer deutlichen Akne, Rosacea oder Neurodermitis eine gute Pflegeserie sucht, wird Beratung wollen. Oder kauft nach ärztlicher Empfehlung… in der Apotheke. Mal abgesehen davon ist Kosmetik für Problemhaut sowie nie billig, egal, wo man danach sucht.
Die undichte Stelle im Vertriebskanal
Aber zurück zum Begriff. Weil er keine gesetzliche Grundlage hat, wäre es falsch zu sagen, dass Drogerien Bepanthol und Co. nicht verkaufen dürfen. Aber sie können sie nicht einkaufen. Das können nur Apotheker und Großhändler, mit der Auflage, sie nicht an Dritte zu weiterzugeben. Manche Kosmetikhersteller vereinbaren sogar Sanktionen, wenn jemand gegen das Weiterverkaufsverbot verstößt, etwa den Stopp der Geschäftsbeziehung. Wenn man also solche Marken in den Drogerie-Regalen sieht (wie eben kürzlich bei Müller in Fulda), dann hat immer einer gegen eine Vereinbarung verstoßen. Das passt nicht nur den Apothekern nicht, die schließlich die Beratungsleistung erbringen und darum niemals so billig sein können wie ein Drogeriemarkt. Im Fall Fulda hat die Herstellerfirma L’Oréal einen Testkäufer geschickt, berichtet die Apotheke Adhoc Seite. Wo die undichte Stelle im Vertriebskanal liegt, dürfte sich anhand der Chargennummern zurückverfolgen lassen. Insofern glaube ich schon, dass auch Müller aufhören wird mit den apothekenexklusiven Marken. dm hat sich aus dem Geschäft sogar ganz offiziell zurück gezogen.
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