Warum gibt es manche Mittel in der Apotheke UND in der Drogerie?
Allgemein Apotheken-FAQ Schon gewusst?
Es ist verwirrend: Lefax, ein Mittel gegen Blähungen, gibt es in der Apotheke, pro Kautablette mit 42 Milligramm Simeticon. Lefax Extra Lemon Fresh Granulat mit 125 Milligramm Simeticon pro Portionsbeutel gibt es in der Drogerie. Was soll das? Und ist jetzt eines besser als das andere?Natürlich nicht. Es ist wie so oft ein Marketing-Ding. Das Apothekenprodukt ist als Arzneimittel zugelassen, mit allen dafür erforderlichen Studienergebnissen und sonstigen Unterlagen. Das Drogerieprodukt ist als Medizinprodukt registriert.
Stoffliche Medizinprodukte wirken einfach nur, weil sie am Ort sind
Die Registrierung ist deutlich weniger aufwändig – und damit natürlich attraktiv für den Hersteller. Möglich ist sie bei Wirkstoffen, die physikalisch wirken, wie beispielsweise eben Simeticon. Die Substanz kann Gasblasen im Magen-Darm-Trakt zusammenfallen lassen und so Blähungen lindern. Das macht sie auf rein physikalischem Weg, so wie ein sehr, sehr volles Wasserglas (ein Glas „mit Berg“) sofort überläuft, wenn man einen Tropfen Spüli dazugibt. Simeticon wirkt einfach nur dadurch, dass es anwesend ist. Und genau das ist die Idee des Medizinprodukts: Es kommt dabei zu keiner biologischen (genau gesagt: pharmakologischen, metabolischen oder immunologischen) Wechselwirkung mit dem Körper.
Das macht Verbandstoffe, Kondome, Katheter, Herzschrittmacher oder Brustimplantate eindeutig als Medizinprodukte erkennbar. Bei den so genannten stofflichen Medizinprodukten wie Mitteln gegen Blähungen, bestimmten Abführmitteln, Meerwasser-Nasensprays oder Glycerin-Ohrentropfen ist es dagegen auf Anhieb ganz schön schwierig, sie eindeutig zuzuordnen. Und selbst altbewährte Heilpflanzen können als Medizinprodukt zur Anwendung kommen: Schleimdrogen wie Eibisch zum Beispiel, die sich auf die strapazierte Schleimhaut legen und so den Hustenreiz mildern.
„Frei verkäuflich“ heißt nicht „rezeptfrei“, sondern „für die Freiwahl“
Ich bin sicher, dass gerade viele pharmazeutische Unternehmer durch ihr Produktsortiment gehen und gucken, was eventuell für die Registrierung als stoffliches Medizinprodukt geeignet wäre bzw. wo sich der Aufwand lohnen könnte: Die Produktkategorie ist noch ziemlich neu, erst seit ganz wenigen Jahren wird sie überhaupt in der Medizinprodukte-Verordnung erwähnt. Wer jetzt eine Registrierung vornimmt, bekommt zur Belohnung einen neuen Vertriebskanal. Denn die meisten Mittel für die Selbstmedikation sind zwar rezeptfrei (klar), aber eben nicht frei verkäuflich, sondern apothekenpflichtig . Auch wenn das fast immer durcheinander geht, wenn über rezeptfreie Arzneimittel berichtet wird.
Doch nur frei verkäufliche Arzneimittel dürfen in der Drogerie oder in der Freiwahl der Apotheke – das ist der Bereich, in dem man selbst nach den Waren greifen kann – verkauft werden. Hier liegen dann auch stoffliche Medizinprodukte. Der Clou aus Herstellersicht ist aber auch, dass sich für Medizinprodukte leichter werben lässt. Im Fall von Fernsehwerbung beispielsweise darf der Schnellsprecher-Satz „Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ entfallen. Wie gesagt, ich finde das alles ganz schön verwirrend. Aber dass die Drogerieprodukte per se schlechter oder weniger wirksam wären, kann man nicht sagen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen schauen Sie in mein Impressum (unter „Disclaimer“) und auf die Seite „Über mich und meine Website“.